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Hundeschule
Die UVV (BGV C7) fordert, dass Hundeführer in den für sie relevanten rechtlichen Grundlagen unterwiesen sind. Darüber hinaus werden Kenntnisse und Fähigkeiten für einen qualifizierten Umgang mit Hunden vorausgesetzt. Die Befähigung zum Hundeführer soll mindestens jährlich nachgewiesen, die Eignung der Diensthunde in der Regel jährlich geprüft werden.
Die Praxis zeigt, dass diesen Forderungen häufig nicht entsprochen wird:
Angebote
Als geprüfte Werkschutzfachkraft, langjährige Hundeführerin im Bewachungsgewerbe und sachkundige Ausbilderin im Hundesport, biete ich Ihnen folgende Leistungen an:
1. Schulung Ihrer Hundeführer in Theorie (Recht, Hundehaltung, Hundeausbildung, Ausdrucksverhalten,...) und Praxis (Unterordnung und Situationstraining bezogen auf die Anforderungen im Sicherheitsdienst).
2. Überprüfung Ihrer Hundeführer und Diensthunde bezüglich ihrer Eignung gemäß den Vorschriften der BGV C7.
3. Entscheidungshilfe bei Neueinstellungen: Eignungsfeststellung bei Hundeführer und Hund für den geplanten Einsatz.
4. Regelmäßiges Training Ihrer Hundeführer und Diensthunde.
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