Hundeschule


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Ausbildung von Hundeführern im Bewachungsgewerbe

Hundeschule


Die UVV (BGV C7) fordert, dass Hundeführer in den für sie relevanten rechtlichen Grundlagen unterwiesen sind. Darüber hinaus werden Kenntnisse und Fähigkeiten für einen qualifizierten Umgang mit Hunden vorausgesetzt. Die Befähigung zum Hundeführer soll mindestens jährlich nachgewiesen, die Eignung der Diensthunde in der Regel jährlich geprüft werden.

Die Praxis zeigt, dass diesen Forderungen häufig nicht entsprochen wird:

  • Die Kenntnis rechtlicher Grundlagen ist oft unzureichend. Das führt zu fahrlässigen Verstößen gegen Rechtsvorschriften (Notrechte, UVV) und unsicherem Handeln in Problemsituationen.
  • Vertieftes Wissen über das Verhalten von Hunden ist die theoretische Basis, um den Hund eindeutig unterzuordnen, artgerecht zu halten und auszubilden. Entsprechende Kenntnisse sind zum Teil selbst bei langjährigen Hundehaltern nur mangelhaft vorhanden. Die Folge ist, dass das Team Hund und Hundeführer nicht harmoniert und der Diensthund im Einsatz eher eine Belastung als eine Hilfe ist.
  • Fehler in der Hundehaltung und Ausbildung können neben körperlichen Erkrankungen auch zu problematischem Verhalten der Hunde bis hin zu Verhaltensstörungen führen.



Angebote

Als geprüfte Werkschutzfachkraft, langjährige Hundeführerin im Bewachungsgewerbe und sachkundige Ausbilderin im Hundesport, biete ich Ihnen folgende Leistungen an:

1. Schulung Ihrer Hundeführer in Theorie (Recht, Hundehaltung, Hundeausbildung, Ausdrucksverhalten,...) und Praxis (Unterordnung und Situationstraining bezogen auf die Anforderungen im Sicherheitsdienst).

2. Überprüfung Ihrer Hundeführer und Diensthunde bezüglich ihrer Eignung gemäß den Vorschriften der BGV C7.

3. Entscheidungshilfe bei Neueinstellungen: Eignungsfeststellung bei Hundeführer und Hund für den geplanten Einsatz.

4. Regelmäßiges Training Ihrer Hundeführer und Diensthunde.


Preis

  • nach Vereinbarung



Aktualisiert am 31 Jan 2012 , AktivX wird für die korrekte Anzeige der Webseite benötigt !

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